Nähen

Wie ist das eigentlich mit dem Zoll?

Alles was ihr zum Thema Bestellung im Ausland wissen müsst

Vor einigen Monaten hatte ich euch begeistert erzählt, dass ich mir Stoffe in den USA bestellt habe. Viele von euch wollten daraufhin wissen, ob dafür keine Zollgebühren anfallen würden. Ehrlicherweise konnte ich euch die Fragen damals nicht so genau beantworten, aber jetzt ist alles anders.

Vor kurzem habe ich ein langes Gespräch mit einer sehr netten Zollbeamtin geführt und über all diese Fragen Aufklärung erhalten. Und da ich aus eigener Erfahrung weiß, dass Antworten darauf nur schwer zu bekommen sind, möchte ich euch heute mal eine Übersicht geben.

Zunächst einmal: Alles was ihr innerhalb der EU (genauer die EU + Norwegen + Lichtenstein + Island) bestellt ist zollfrei. Zollgebühren sowie Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird nur fällig, wenn ihr Ware aus einem Drittland erhaltet. Dazu zählen zum Beispiel USA und China.

Und jetzt geht es um die zwei magischen Grenzen des Warenwertes. Die erste magische Grenze liegt bei 22 Euro. Liegt euer Warenwert inklusive Versandkosten unterhalb dieser 22 Euro seid ihr nicht nur zoll- sondern auch einfuhrumsatzsteuerbefreit. Wichtig ist hier dass die Versandkosten mit eingerechnet werden.

Die zweite magische Grenze liegt bei 150 Euro. Liegen eure Ausgaben (also Waren + Versandkosten) unterhalb von 150 Euro, aber oberhalb von 22 Euro, dann seid ihr immer noch zollbefreit, aber nicht mehr frei von der Einfuhrumsatzsteuer.

Bei allen Werten oberhalb der zweiten magischen Grenze kommt auch noch eine Zollgebühr hinzu.

Nun habt ihr bereits Ware aus einem Drittland erhalten, aber ihr musstet gar nichts zahlen, obwohl ihr eine der Grenzen überschritten hattet. Das kommt immer dann vor, wenn der Versender einen geringeren Warenwert angibt, der unterhalb dieser Grenze liegen soll. Das ist Betrug und wenn ihr Pech habt, wird euch das zur Last gelegt. Denn der Empfänger muss dann im schlimmsten all ein Bußgeld, in jedem Fall aber Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll nachzahlen.

Auf dem Foto seht ihr, wo der Warenwert angegeben ist. Stimmt dieser nicht mit dem Inhalt überein, kann es teuer werden

Die Versender werden hier übrigens nicht belangt, auch wenn ihr die gar nicht angewiesen hattet, etwas Falsches auf das Paket zu schreiben.

Als Privatperson wird euch das vermutlich nicht auf die Füße fallen, wenn ihr nur ab und zu mal was bestellt. Aber wenn ihr ein Gewerbe angemeldet habt (z.B. bei einem DaWanda-Shop) und Ware aus einem Drittland bestellt, dann kann das unangenehm werden.

Fazit

Es empfiehlt sich daher für alle Gewerbetreibenden eine EORI-Nummer anzumelden. Das ist eine Zollnummer, mit der die Abwicklung erleichtert wird. Ihr lasst den Versender die Nummer auf das Paket schreiben, und natürlich müsst ihr dann die Gebühren zahlen, sofern sie anfallen. Aber ihr seid auf der sicheren Seite.

Für alle Privatpersonen gilt, wenn es so durchgeht: Glück gehabt. Auch wenn es natürlich nicht richtig ist. Und sollte so ein Päckchen mal im Zoll hängen bleiben, dann schätzt der Zoll den Warenwert und benachrichtigt euch, dass ihr die Ware beim Zoll auslösen müsst. Das könnt ihr auch lassen, dann geht die Ware wieder an den Versender zurück.

So ist das mit dem Zoll und der Bestellung im Ausland. Vielleicht konnte ich euch mit dieser kleinen Übersicht etwas helfen und die Unsicherheit bei Bestellungen abbauen.

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